üWir laden Sie herzlich ein zu den Gottesdiensten in unserer Kirchengemeinde und den Nachbargemeinden: ob Gottesdienst im Wald, an der Elbe, auf dem Kirchberg, im Gemeindehaus oder in eine unserer Kirchen ....so bunt wie der Fruhling ist auch unser Angebot. Bitte lassen Sie sich den kompletten Aushang anzeigen, indem Sie auf den download "pdf 5. Mai bis 16. Juni" unten auf dieser Seite gehen.
Die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin von Superintendentin Christine Schmid im Kirchenkreis Lüneburg geht in die entscheidende Phase. Am Sonntag, 5. Mai, wird Pastor Christian Stasch als einziger Kandidat um 17 Uhr seine Aufstellungspredigt in der St. Johanniskirche in Lüneburg halten.
Pastor Christian Stasch aus Loccum wurde vom Wahlausschuss des Kirchenkreises Lüneburg für die vakante Superintendentenstelle in Lüneburg nominiert. Der 57-jährige stellt sich mit einem Aufstellungsgottesdienst am Sonntag, 5. Mai 2024 um 17 Uhr in der St. Johanniskirche Lüneburg vor. Die Wahl findet in einer Sitzung der Kirchenkreissynode, am Mittwoch, 12. Juni, ebenfalls ab 17 Uhr im Gut Wienebüttel statt. Christian Stasch ist Studienleiter im Pastoralkolleg Niedersachsen. Zuvor war er Referent und stellvertretender Leiter des Gemeindekollegs der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Weitere berufliche Stationen waren Pfarrämter in Einbeck und Wolfsburg. Sein Theologiestudium absolvierte er in Bethel und Heidelberg. Der gebürtige Hannoveraner ist verheiratet und Vater von vier erwachsenen Kindern. Der Kirchenkreis Lüneburg wird von einer Doppelspitze mit zwei Superintendenten geführt. Die Stelle mit Sitz in Lüneburg ist u.a. verbunden mit der Repräsentation des Kirchenkreises nach außen. Nach dem Weggang von Christine Schmid werden seit Oktober letzten Jahres die Leitungsaufgaben von Superintendent Christian Cordes und einem Leitungsteam wahrgenommen. Auf die Frage, was Christian Stasch zur Bewerbung auf die Stelle als Superintendent des Kirchenkreises Lüneburg bewogen hat, antwortet der Theologe: „Falls ich gewählt werde, freue ich mich auf einen sehr gut aufgestellten und vielfältigen Kirchenkreis. Die Strukturen und Gremien, die Kirchengebäude und Einrichtungen, besonders die vielen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen möchte ich kennenlernen, ihnen gut zuhören und nach und nach eigene Akzente setzen. Wichtig ist mir, dass wir als Kirche mutig auf die gegenwärtigen Herausforderungen und Transformationen reagieren, uns dabei aber die Freude, die Zuversicht und das Gottvertrauen bewahren – und dies auch ausstrahlen.“
Der Kirchenkreis Lüneburg Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Lüneburg mit 26 Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kindertagesstätten reicht von der Lüneburger Heide über die Hansestadt Lüneburg bis in die Elbtalaue und Ausläufer des Wendlands. Mit rund 68.000 Mitgliedern ist er einer der größten Kirchenkreise in der Hannoverschen Landeskirche.
Die Kirchenkreissynode Die Kirchenkreissynode hat die Funktion eines Parlaments für den Kirchenkreis. Sie besteht aus Delegierten, die von den Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt werden, und weiteren berufenen Personen. Das Gremium setzt sich aus geistlichen und nichtgeistlichen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises zusammen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Ende Januar wurde die Studie „Forschung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ veröffentlicht.
Die Ergebnisse fordern uns alle heraus, sie sind beschämend. Wir blicken zurück und müssen bekennen, dass das Selbstbild, das wir von unserer Kirche hatten, erschüttert ist.
Nicht nur in der röm.-kath. Kirche, nicht nur in Heimen der Diakonie ist es zu sexuellen Übergriffen an Schutzbefohlenen gekommen. Auch im Raum der evangelischen Kirchengemeinden, im Rahmen von Seelsorge, Freizeiten, Konfirmanden- und Jugendarbeit wurden Menschen von Pastoren und Diakonen (bisher sind alle Täter, von denen man weiß, männlich) missbraucht und lebenslang geschädigt. Vorwürfe von Betroffenen wurden meist nicht konsequent verfolgt, vielmehr eher bagatellisiert. Vor allem hat man sich nicht adäquat um Betroffene gekümmert.
Gründe dafür liegen auch in der Kultur, die wir pflegen, an Machtgefälle und Personenkult, einer missverstandenen Vergebungsbereitschaft, die versäumt, dass zur Rechtfertigungslehre auch gehört, dass Schuld benannt und nicht bagatellisiert wird. Die Studie benennt da deutlich Punkte, wo kirchliche Akteurinnen und Akteure in ihrem Handeln versagt haben und wo Strukturen und Kultur verantwortlich sind für Nachlässigkeit in der Vorbeugung, der Aufdeckung und Bestrafung sexualisierter Gewalt
Schauen wir nach vorn, dass wir viel von den Betroffenen lernen müssen: Was hätten sie von ihrer Kirche gebraucht? Wie können wir ihnen zu angemessener Entschädigung und Heilung helfen? Was lernen wir aus ihren Erfahrungen für Prävention und Aufarbeitung.
Ich persönlich finde richtig, dass wir eine staatliche Stelle benötigen, die die Rechte der Betroffenen sexualisierter Gewalt durchsetzt. Es ist eine Zumutung, dass diejenigen, deren Leben von Menschen im Raum und unter dem Schutz der Kirche schwer geschädigt wurde, sich an ebendiese Kirche wenden müssen, um anerkannt und entschädigt zu werden.
Wichtig ist für unseren Kirchenkreis und unsere Kirchengemeinden, dass wir ernst machen mit dem Erstellen von Schutzkonzepten, Schulungen und der kompetenten Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema. Wir sind seit einigen Jahren aktiv dabei, spüren aber auch Widerstände: „Bei uns doch nicht!“ „Wo bleibt denn da das Vertrauen?“ wird uns entgegengehalten. Doch schnell sind wir selbst betroffen, wenn es zu Vorwürfen oder Vorfällen kommt. Ich erlebe uns dann immer noch als gehemmt, handlungsunfähig und befangen.
Wie antworten wir auf die Frage: „Habt ihr alles getan, dass so etwas nicht passieren kann?“ Schutzkonzepte, Schulungen und Krisenpläne helfen dabei.
Alle Vorkehrungen werden nicht verhindern, dass es im kirchlichen Raum weiter zu Anschuldigungen und tatsächlichen Vorfällen kommt. Wir sollten aber alles tun, das zu verhindern und vorbereitet zu sein.
Der Ruf unserer Kirche ist beschädigt durch die berechtigten Vorwürfe Betroffener. Trotzdem entsteht auch ein schiefes Bild, wenn alle, die sich in der Kirche engagieren, unter Generalverdacht gestellt werden und übersehen wird, was in den vergangenen 70 Jahren in Kirchengemeinden und durch sie Gutes getan und von vielen von uns erfahren wurde. So wünsche ich uns einen heilsamen Prozess, in dem wir ganz im paulinischen Sinne „alles prüfen und das Gute behalten“ (Thessalonicher 5,21).
Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse grüße ich Sie herzlich
Ihr
Superintendent Christian Cordes
Bitte an Betroffene, sich zu melden:
Die evangelischen Kirchen bitten Betroffene, die sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie erlitten haben, sich bei einer nichtkirchlichen oder kirchlichen Anlaufstelle zu melden. Das bundesweite „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ ist unter Telefon 0800 2255530 oder auf https://www.hilfe-portal-missbrauch.de erreichbar; Kontakte der kirchlichen Stellen sind auf der Seite praevention.landeskirche-hannovers.de aufgeführt.
Eine gut lesbare Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen der ForuM-Studie steht auf https://www.forum-studie.de zum Download zur Verfügung.
In unserer Gemeinde waren 4.021 Wahlberechtigte ab 14 Jahren aufgefordert, einen neuen Kirchenvorstand (KV) zu wählen. Gewählt wurden: Siegward Bode (1.099 Stimmen) Karin Aschenbrenner (1.092) Jonas Bartsch (1.044) Charlotte Johannsen (911) Carsten Banse (897) Andreas Gärtner-Michels (353)
Hier noch ein paar weitere Zahlen:
Von den 4.021 Wahlberechtigten entschieden sich sich 293 für die Onlinewahl (= 30,3 %); 675 Wähler:innen gaben ihre Stimmen per Briefwahl ab (= 69,7 %).
Die Wahlbeteiligung lag bei sehr guten 24,07 %.
Das Durchschnittsalter der Gewählten liegt bei 50 Jahren.
43 Wähler:innen waren im Alter von 14 - 18 Jahren, das entspricht einem Anteil von 4.5 %
Es gab 11 ungültige Stimmzettel sowie einige weitere Stimmzettel, die keinem Wahlberechtigten zugeordnet werden konnten.
Innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied gegen die Wahl Beschwerde erheben. Diese ist schriftlich beim Kirchenvorstand oder Kirchenkreisvorstand einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.